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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die von der Firma „Brosig Bestattungen“ (im Folgenden: „Verwender“) angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag über die auf der Homepage des Verwenders aufgezählten Dienstleistungen kommt mit der Annahme eines Angebots im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande. (2) Die durch den Verwender angebotenen Dienstleistungen und Waren stellen noch kein Angebot dar. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufforderung zu Abgabe eines Angebots. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme eines solchen Angebots durch den Verwender. (3) Ein Angebot durch den einzelnen Kunden kann gegenüber dem Verwender persönlich, schriftlich oder fernmündlich, auch über das Internet erfolgen. Der Nachweis hinsichtlich eines wirksamen Vertragsschlusses ist jedoch stets schriftlich, auch z.B. per Email oder Telefax zu erbringen und sodann von beiden Parteien zu unterschreiben.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Verwender bietet Bestattungsdienstleistungen, basierend auf Dienstverträgen sowie Kauf- und Werkverträgen im Sinne der §§ 433 ff., 611 ff., 635 ff. BGB an, weshalb diese Vorschriften ergänzend zu beachten sind. (2) Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Homepage des Verwenders. (3) Alle zusätzlichen, über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Leistungen, werden der Regelung des § 612 BGB entsprechend vergütet.

§ 4 Vergütung

(1) Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes individuell vereinbart ist, wird die Vergütung 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist bis dahin an den Verwender zu zahlen. (2) Eine Nichteinhaltung dieses Zahlungsziels führt ebenso zu einem schuldrechtlichen Verzug gemäß §§ 280, 286 BGB wie der unberechtigte Abzug eines nicht gewährten Rabattes, bzw. Skontos. Zudem sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen; für jede Mahnung können durch den Verwender € 6,00 berechnet werden. (3) Eine Ratenzahlung ist dem Grunde nach sowie hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten stets individualvertraglich zu vereinbaren. (4) Kommt der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Rate mehr als 7 Werktage in Verzug, so wird der restliche Gesamtbetrag sofort fällig. (5) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich der Verwender ausdrücklich das Eigentum an den verkauften Gegenständen vor. (6) Der Kunde kann gegen Forderungen des Verwenders nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

§ 5 Kündigung / Rücktritt

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, welchen dieser zu vertreten hat, so hat der Verwender das Recht, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung nicht durch ihn zu vertreten ist. Hierbei sind jedoch die durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen anzurechnen. (2) Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf der Verwender einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

§ 6 Erforderliche Maßnahmen / Postmortales Persönlichkeitsrecht

(1) Der Verwender ist berechtigt, alle die durch den Kunden in Auftrag gegebenen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, bzw. einzuleiten, die zur Aufbewahrung des/der Verstorbenen bis zur Beisetzung erforderlich sind. (2) Sofern der Kunde als Hinterbliebener gleichzeitig Erbe des/der Verstorbenen ist, verzichtet er mit Vertragsschluss und für die Dauer des Leistungszeitraums darauf, eventuelle Ansprüche wegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts geltend zu machen.

§ 7 Abtretung von Ansprüchen

Besteht ein Anspruch auf Auszahlung abgetretener Versicherungssummen, bzw. Sterbegeld oder sonstiger AnsprĂĽche gegen Versicherungen, Krankenkassen oder gegenĂĽber anderen Dritten gleich welcher Art ganz oder teilweise nicht, mit der Folge, dass die VergĂĽtung des Verwenders nicht gedeckt ist, so hat der Kunde den fehlenden Betrag an den Verwender nach Zahlungsaufforderung unverzĂĽglich zu erbringen.

§ 8 Subunternehmer

Der Verwender ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der DurchfĂĽhrung des Auftrages zu beauftragen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist der Kunde zum RĂĽcktritt berechtigt, etwaig angefallene Arbeiten sind abzurechnen.

§ 9 Haftung

(1) Eine über vorstehende Ansprüche hinausgehende etwaige Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Er findet jedoch keine Anwendung, soweit es sich um eine Haftung wegen Personenschäden handelt. (2) Haftet der Verwender für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.

§ 10 Personenbezogene Daten

Der Kunde erteilt hinsichtlich der Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines jeweiligen Vertrages sein Einverständnis, dass im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordene Daten im Sinne der Bestimmungen der DSGVO von dem Verwender gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a), 9 Abs. 2 a) DSGVO als Rechtsgrundlage. Auf die Datenschutzerklärung der Firma Brosig Bestattungen gem. DSGVO wird ausdrücklich verwiesen.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses, bzw. soweit hiervon abgewichen werden soll. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Verwenders sachlich und örtlich zuständige Gericht. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so vereinbaren die Parteien, eine unwirksame oder nicht ausführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichem Sinn und Zweck der Bestimmung weitgehend entspricht und zum gewünschten Ziel führt. Die davon nicht betroffenen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung.